Land Oberösterreich

Geschützt in OÖ

Pflanzen, Tiere und viel mehr

Heimische Natur ist wertvoll: neben den rund 950 geschützten Tieren und 400 geschützten Pflanzen, wird in Oberösterreich auch auf fast 500 Naturdenkmale, verschiedene Lebensräume oder ganze Landschaftensgebiete, zB Europaschutzgebiete, Nationalpark oder andere Naturschutzgebiete mit besonderer Sorgfalt geachtet.

Insgesamt stehen ca. 9,1% unserer Landesfläche unter Naturschutz – das entspricht immerhin der der Fläche von rund 155.500 Fußballfeldern. Hier finden Sie einen Überblick.

Großes Löckermoos

Geschützte Tiere und Pflanzen in OÖ – was bedeutet „geschützt“?

Vereinfacht ausgedrückt, besagt das OÖ Naturschutzgesetz, dass Pflanzen, Pilzen und Tieren, sowie deren Lebensräumen allgemeiner Schutz zusteht (§ 26):

  • Wildwachsende Pflanzen und Pilze dürfen weder mutwillig beschädigt, noch vernichtet werden.
  • Freilebende, nicht jagdbare Tiere nicht grundlos beunruhigt, verfolgt oder vernichtet werden dürfen, auch ihre Brutstätten, Nester, Laichplätze und engeren Lebensräume stehen unter Schutz.

Für die knapp 950 geschützten Tier- und über 400 geschützten Pflanzenarten gelten darüber hinaus besondere Schutzbestimmungen (§ 28)

  • Vollkommen geschützte Pflanzen und Pilze dürfen weder ausgegraben, vom Standort entfernt noch beschädigt oder vernichtet werden, auch der Besitz, Kauf, Transport oder Weitergabe von Pflanzenteilen in frischem oder getrocknetem Zustand ist verboten.
  • Bei teilweisem Schutz dürfen unterirdische Teile nicht entnommen werden; bei oberirdischen Teilen ist die Entfernung von mehr als „kleiner“ Menge (über einen Handstrauß, einzelne Zweige, Polster, etc) verboten.
  • Geschützte Tiere in allen Entwicklungsformen dürfen nicht verfolgt, beunruhigt, gefangen, befördert, gehalten oder getötet werden
  • auch ihre Brutstätten und Lebensräume stehen unter Schutz.

Wir stellen Ihnen hier laufend oberösterreichische Schutzgüter vor, einen vollständigen Überblick über die knapp 950 geschützten Tiere und über 400 geschützten Pflanzenarten gibt’s in unseren Naturschutz-Broschüren, die Sie hier downloaden oder bestellen können.

Selten aber auffindbar, hier werden Sie fündig

Unsere Beiträge (36 Beiträge)

Braunbrustigel
Der Kümmel-Haarstrang ist eine krautige Pflanze. Der Stängel ist aufrecht, im oberen Bereich kantig gefurcht und verzweigt. Die doppeldoldigen Blütenstände enthalten viele hellgrüne, ovale Blüten mit einer rötlichen Spitze
Kümmel-Haarstrang
Der aufrechte Stängel des Berg-Haarstrangs ist an den Knoten (Nodien) etwas gerötet und im Querschnitt rund oder fein gerillt, im oberen Teil stärker gefurcht, spärlich abstehend verzweigt und im oberen Bereich blattlos
Berg-Haarstrang
Die Blätter des Rundblatt-Enzian sind rundlich, glänzend und grün, sie wachsen in einer Rosette nah am Boden. Die Pflanze trägt auffällige, trumpetförmige dunkelblaue Blüten in Gruppen
Rundblatt-Enzian
Violette Blüten der Bayern-Küchenschelle auf einer Wiese mit in der Jugend dichter weißlicher / grauer Behaarung; glockenförmige Blüten sitzen am Ende des Stängels und entspringen aus einer Hochblatthülle.
Bayern-Küchenschelle
Die Blätter des Schnee-Enzian sind schmal, grün und wachsen in einer Rosette direkt am Boden. Die Pflanze hat auffällige, trumpetförmige Blüten, die leuchtend blau oder violett sind.
Schnee-Enzian
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