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Unteres Steyr- und Ennstal
Zahlen & Fakten
Europaschutzgebiet, Naturschutzbuchnummer eu23, FFH-Gebiet, AT3137000
Gemeinden Steyr (Bezirk: Steyr), Enns und Kronstorf (Bezirk: Linz-Land), Garsten und Sierning (Bezirk: Steyr-Land)
371,65 Hektar
Details
Das Gebiet umfasst ausgedehnte Auwälder entlang der Steyr, aber auch Restflächen von Halbtrockenrasen und Konglomeratsteilhänge. Die Steyr weist eine weitgehend intakte Flussdynamik (dynamische Geschiebeführung) auf, die Enns ist durch die Stauhaltungen der Kraftwerke geprägt.
Das Europaschutzgebiet „Unteres Steyr- und Ennstal“ ist Teil des europäischen Schutzgebietsnetzwerk Natura 2000 und wurde im Jahr 2018 verordnet. Es umfasst unter anderem das NSG „Unterhimmler Au“ (= Zone B des Europaschutzgebiets, ca. 30 ha) sowie Teile des NSG „Untere Steyr“ (= Zone A, ca. 200 ha), welches seit 1998 besteht. Als Zonen C und D sind mehrere Abschnitte entlang der Enns zwischen der Stadt Steyr und der Stadt Enns ausgewiesen.
Entlang des Flusses Steyr (er entspringt im Toten Gebirge und mündet nach ca. 68 km in der Stadt Steyr in die Enns) sind der weitgehend natürliche Flusslauf (lange, ungestaute Fließstreckenabschnitte, unverbaute Uferzonen), kristallklares Wasser (hohe Güteklasse), Schotterbänke (im Sommer gerne von Badegästen frequentiert) und steile Konglomeratwände (mit einer Vielfalt an ökologischen Nischen) aus der letzten Eiszeit charakteristisch und landschaftsbestimmend.
An der Enns wurden mehrere naturnahe Abschnitte und Auwälder ins Schutzgebiet aufgenommen.
Weitere Infos
15 besondere, natürliche Lebensräume (des Anhangs I der „FFH-Richtlinie“) sind für das Gebiet gelistet, darunter Schlucht- und Hangmischwälder, Auenwälder mit Schwarzerle und Esche, Hartholzauen mit Ulmen und Stieleichen, Ufergehölze mit Lavendelweide, flutende Wasserpflanzen,
Magerwiesen, Kalktuffquellen, kalkhaltige Schutthalden der collinen bis montanen Stufe Mitteleuropas, Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation und Waldmeister-Buchenwälder.
Als Tierarten sind im Anhang II der FFH-Richtlinie die Koppe, der Huchen, der Alpenkammmolch, der Strömer und der Fischotter hervorgehoben. Für all diese Tier- und Pflanzenarten sowie Lebensräume besteht die besondere Verpflichtung, sie „in einem günstigen Erhaltungszustand“ zu bewahren. Aber auch Schwarzspecht, Eisvogel und Wasseramsel sind anzutreffen sowie mächtige Silberweiden, im Frühling die seltenen Kuhschellen (Pulsatilla vulgaris), Gelber Fingerhut, verschiedene Orchideenarten und andere botanische Kostbarkeiten.
Schutzzweck und Entwicklungsmaßnahmen
Ziel/Schutzzweck des Gebiets ist der Erhalt/die Sicherung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen gemäß „FFH-Richtlinie“ (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU). Diese besagt, dass ein günstiger Erhaltungszustand der in diesem Gebiet vorkommenden Lebensraumtypen und Tierarten gewährleistet sein muss. Alle sechs Jahre muss darüber an die Europäische Kommission Bericht erstattet werden.
Schutzzweck im Detail siehe auch NSG Untere Steyr und NSG Unterhimmler Au unter dem Tab „Urkunden“
Erlaubte Eingriffe und Maßnahmen sind in der Verordnung genau definiert: Erlaubt ist zum Beispiel das Fischen in der Enns und in der Steyr sowie die Ausübung der Jagd (Ausnahme: auf den Fischotter), das Befahren der Steyr mit nicht motorisierten Booten und Booten mit Elektroantrieb; die Enns darf mit Motorbooten befahren werden, wobei es Ausnahmen gibt (z. B. nicht zum Zweck von Sportveranstaltungen u.Ä.). Weiters sind Maßnahmen zur Jungwuchspflege und Waldverjüngung erlaubt wie z. B. Aufforstungen mit dem Lebensraum entsprechenden Baumarten, Durchforstung und eingeschränkte forstliche Nutzung (z. B. Einzelstammentnahme). Auch die Beunruhigung sowie Abschuss des Kormorans ist erlaubt, nach den Bestimmungen des § 8 der OÖ. Artenschutzverordnung sowie der Abschuss einer begrenzten Anzahl von Gänsesägern unter bestimmten Auflagen.
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