Land Oberösterreich
Goiserer Weißenbachtal

Goiserer Weißenbachtal

  • Gebietsportrait
Das FFH-Gebiet im Weißenbachtal erstreckt sich von 650 bis 1.842 Metern und schützt seltene Pflanzen und Tiere, wie bedrohte Heuschrecken und Orchideen. Besonders hervorzuheben ist das Vorkommen des Frauenschuhs sowie des Kiesbankgrashüpfers (Corthippus pullus). Die Dynamik des Weißenbaches formt vielfältige Lebensräume und eine beeindruckende Flora, darunter zahlreiche geschützte Rote-Liste-Arten. Der Schutzzweck zielt darauf ab, die natürliche Geschiebedynamik zu erhalten und die Biodiversität des Gebiets langfristig zu fördern.

Datz & Fakten

Europaschutzgebiet Goiserer Weißenbachtal (FFH-Gebiet, AT3144000), Nummer eu32

Gemeinde: Bad Goisern am Hallstättersee; KG. 42018 Ramsau
Entsprechend der naturschutzfachlichen Raumgliederung für Oberösterreich (NaLa – Natur und Landschaft – Leitbilder für Oberösterreich) befindet sich der Goiserer Weißenbach in der Raumeinheit „Salzkammergut Voralpen“.

Kartenansicht

1.056,2266 Hektar

Details zum Goiserer Weißenbachtal

Das FFH-Gebiet [1] erstreckt sich über den oberen Einzugsbereich des Weißenbachtales in 650 bis 1.842 Meter Seehöhe. Abwärts des oberen Einzugsgebietes schließt das Naturschutzgebiet einen etwa 1,4 km langen Abschnitt des Weißenbachtales im Mäandrierungsbereich ein. Dieser Abschnitt weist eine Breite von 100 bis 200 m auf, er endet im Bereich der Brunntalstube (Seehöhe ca. 650 Meter). Die Umlagerungsbereiche des Goiserer Weißenbachtales beherbergen Speziallebensräume in Form von Sukzessionsflächen und Rohböden, welche Lebensraum für zahlreiche seltene Pflanzen-, aber auch Insektenarten darstellen. Auffallend ist in diesen Bereichen das Vorkommen des Baumwacholders, der in dieser Region sehr selten ist. Es kommen zahlreiche geschützte Rote-Listearten (Orchideengewächse, Enziangewächse, Steinbrechgewächse, Primelgewächse u. dgl.) vor.
Eine botanische Besonderheit stellt das besonders häufige Vorkommen von Frauenschuh (Cypripedium calceolus) dar. Eine naturschutzfachliche Besonderheit des Naturschutzgebietes sind die Vorkommen gefährdeter und überregional hochgradig gefährdeter Heuschreckenarten der Kiesbänke. Von besonderer Bedeutung ist hierbei das Vorkommen von Corthippus pullus, einer der seltensten und naturschutzfachlich bedeutendsten Heuschreckenarten Österreichs. Der Kiesbankhüpfer besiedelt nicht die vollständig vegetationsfreien Wildflusskiesfluren, sondern die etwas höher gelegenen, aber kaum bewachsenen Kiesbänke des Weißenbachtales.

[1] Ein FFH-Gebiet (Abkürzung für Fauna-Flora-Habitat-Gebiet) ist ein Schutzgebiet in Natur- und Landschaftsschutz, das dem Schutz von Lebensraumtypen des Anhangs I der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) bzw. Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie dient. FFH-Gebiete bilden gemeinsam mit den Europäischen Vogelschutzgebieten das Netzwerk Natura 2000.

Weitere Infos

Alpiner Fluss mit krautiger Ufervegetation und Ufergehölzen wie z. B. Lavendelweide; Buschvegetation mit Pinus mugo und Rhododendron hirsutum; alpine und subalpine Kalkrasen, Orchideen-Kalkbuchenwald, Kalk-Felsspaltenvegetation, alpiner Lärchen-/Arvenwald.

Als Besonderheit zu nennen ist das Vorkommen einiger hochgradig gefährdeter Heuschreckenarten, welche die Schotterflächen besiedeln. Beispielsweise der Kiesbankgrashüpfer (Corthippus pullus), welcher zu den seltensten Heuschreckenarten Oberösterreichs zählt. Zu erwähnen ist auch das Vorkommen der österreichweit gefährdeten Rotflügeligen Schnarrschrecke (Psophus stridulus) und der Gewöhnlichen Gebirgsschrecke (Podisma pedestris).[1]

Weiters: Gelbbauchunke, viele Schmetterlingsarten, Askulapnatter, Zauneidechse.

[1] https://www.land-oberoesterreich.gv.at/files/naturschutz_db/N_informativ_73_14.pdf

 

Zahlreiche geschützte Rote-Listearten: Orchideengewächse (z. B. Frauenschuh!), Enziangewächse, Steinbrechgewächse, Primelgewächse und dergleichen sowie Grünes Gabelzahnmoos.

Schutzzweck und Entwicklungsmaßnahmen

Der Schutzzweck liegt in der Bewahrung der Lebensraum-, Arten- und Strukturvielfalt dieses Gebietes, vorrangig durch die langfristige Sicherstellung einer weitestgehend unbeeinflussten Geschiebedynamik im gesamten Bachbett und dessen Einzugsbereich.

Erlaubte Eingriffe und Maßnahmen
Erlaubt sind unter anderem die rechtmäßige Ausübung der Alm- und Weidenutzung sowie der Einforstungsrechte (die Entnahme Nutzholz und Brennholz ist eingeschränkt erlaubt), weiters das Betreten (ausgenommen ist die Durchführung Sport- und Freizeitveranstaltungen) sowie das Befahren der Forststraßen und Wege, ausgenommen zu Freizeit- und Sportzwecken. Ebenso erlaubt ist die Instandhaltung bestehender Gebäude, die rechtmäßige Ausübung der Jagd und die Instandhaltung bestehender jagdlicher Einrichtungen.

Schlagworte

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