Land Oberösterreich
Bergwiese mit Wildblumen
24. November 2025

Lebensraum "Berg"

Die Grüne Flussjungfer gehört zu den Großlibellen und ist eine Libellenart aus der Familie der Flussjungfern, Hauptgefährdungsursache für die Grüne Flussjungfer ist die Gewässerverschmutzung.

Die Grüne Flussjungfer hat eine Körperlänge von 50 bis 55 mm. Ihr Hinterleib ist schwarz-gelb/grün gefleckt und beim Männchen im Bereich des achten und neunten Segments keilförmig erweitert. Die Art ist durch ihre auffällig grüne Brust mit schmalen schwarzen Streifen gut von anderen Flussjungfern zu unterscheiden.

 

  • Verbreitungsschwerpunkt im Mühlviertel
  • Geringe Scheu - lässt sich deshalb gut beobachten
  • Liebt naturnahe Fließgewässer mit sandigem Boden
  • Langjährige Larvenentwicklung
  • Vom Aussterben bedroht

Ophiogomphus cecilia (Fourcroy, 1785)

Biologie

Die Grüne Flussjungfer lebt bevorzugt an naturnahen, teils sonnigen Bächen, Flüssen und dynamischen Auengewässern mit sandigem Untergrund und mäßiger Strömung. Sie ist ein guter Indikator für den naturnahen Zustand des Gewässergrundes. Sowohl die Larven als auch die adulten Libellen sind Räuber und fressen kleine Beutetiere. Die erwachsenen Libellen verbringen ihre Reifezeit auf Waldlichtungen, sandigen Waldwegen, Waldrändern und gelegentlich in höheren Berglagen. Ihre Flugzeit erstreckt sich von Anfang Juni bis Mitte Oktober.

Verbreitung

Die Grüne Flussjungfer ist vorwiegend in Osteuropa verbreitet, mit der östlichen Verbreitungsgrenze wahrscheinlich in Kasachstan und der nördlichen in Nordfinnland und Nordschweden. Im Westen reicht ihr Verbreitungsgebiet bis nach Deutschland. In Österreich gibt es aktuelle Nachweise aus fünf Bundesländern, mit den wichtigsten Vorkommen an Bächen/Flüssen der Südoststeiermark sowie im Mühl- und Waldviertel.

Gefährdung

Die Hauptgefährdungsursache der Grünen Flussjungfer ist Gewässerverschmutzung. Noch bedeutender sind jedoch direkte Eingriffe in die Fließgewässerökosysteme durch Ausbau und intensive Pflegemaßnahmen, wie Grundräumung oder Ausbaggerung.

 

FFH Code: 1037; FFH-Richtlinie: Anhang II und IV

 

Quelle: UBA, Populäre Schutzobjekt-Steckbriefe

Schlagworte

  • Berg